Vertrags- & Teilnahmebedingungen
MIMOS Schmuckmanufaktur
Lea-Charlotte Mattler-Strötgen / Pia Strötgen-Janßen GbR
Inh. Lea-Charlotte Mattler-Strötgen und Pia Strötgen-Janßen
Schloss Lüntenbeck
Lüntenbeck 1
42327 Wuppertal
Tel.: 0202-39309572
Email: hello@mimosring.com
Website: www.mimosring.com
1. Rechtsgeschäfte
Für alle Rechtsgeschäfte, die bei uns vor Ort im Geschäft bzw. telefonisch oder schriftlich (z.B. per Email) geschlossen werden sind die folgenden Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
Die Kundin/der Kunde erkennt die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an
- mit mündlicher oder schriftlicher Erteilung eines Auftrags zur Anfertigung, Umarbeitung oder Reparatur eines Schmuckstücks.
- mit mündlicher oder schriftlicher Anmeldung zu einem Trauringkurs.
- mit Kauf eines fertigen Schmuckstücks aus unseren Vitrinen bzw. unserem Sortiment.
Für alle Rechtsgeschäfte, die über unseren Onlineshop www.mimosring.com zustande kommen (z.B. Bestellungen über das Online-System) gelten darüberhinaus unsere AGBs, unser Widerrufsrecht und unsere Datenschutzerklärung die auf unserer Homepage einsehbar sind.
2. Anfertigungen, Umarbeitungen, Reparaturen
In unserer Schmuckmanufaktur (Goldschmiedewerkstatt) bieten wir auf Anfrage Neuanfertigungen von Trauringen, Verlobungsringen und anderen Schmuckstücken an sowie die Umarbeitung und Reparatur angelieferter Schmuckstücke.
Vorgespräch
Im Rahmen einer Neuanfertigung von Trauringen, Verlobungsringen oder anderen Schmuckstücken ist ein Vorgespräch in der Regel unerlässlich. In diesem werden mit einer der Goldschmiedinnen Design, Maße und Material der Ringe bzw. Schmuckstücke festgelegt. Der/die Interessent/in erhält ein Angebot für die besprochene Anfertigung, unmittelbar oder spätestens innerhalb von 1-2 Wochen nach dem Gespräch. Das Angebot ist ab Unterbreitung 2 Wochen gültig ist. Eine Terminvereinbarung für das Vorgespräch kann mündlich, schriftlich per Email oder über unseren Buchungsbereich unter www.mimosring.com erfolgen.
Für aufwändigere Reparaturen und Umarbeitungen sollte ebenfalls ein Vorgespräch vereinbart werden, bei kleineren Anliegen ist eine kurzfristige Besprechung möglich.
Unsere Vorgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Preise
Die Preise für unsere Neuanfertigungen, Reparaturen und Umarbeitungen setzen sich zusammen aus dem Zeitaufwand aller nötigen Arbeitsschritte sowie den Materialkosten für Edelmetalle und Edelsteine etc.. Ebenso werden Leistungen berechnet wie z.B. das Fassen von Edelsteinen, Gravuren oder im Rahmen der Vorbereitung auf Kundenwunsch erstellte aufwändige 3D Grafiken etc..
Unsere Preise sind ab Angebotserstellung zwei Wochen gültig und müssen bei späterer Zusage zum Auftrag aufgrund schwankender Edelmetallkurse neu berechnet werden.
Auftragserteilung und Zahlung
Eine verbindliche Zusage der Kundin/des Kunden für die Anfertigung von Trauringen, einem Verlobungsring oder anderen Schmuckstücken erfolgt mündlich oder schriftlich per Email. Ebenso die Zusage für eine Umarbeitung oder Reparatur.
Alle Zahlungsmodalitäten werden dann individuell mit der Kundin/dem Kunden besprochen.
Stornierung eines Auftrags
- Vor Beginn der Umsetzung: Bei Rücktritt vom vereinbarten Auftrag durch die Kundin/den Kunden erlauben wir uns der Kundin/dem Kunden unseren entstandenen Arbeitsaufwand für die Angebotserstellung sowie bereits erfolgte Vorbereitungen zur Auftragsumsetzung zu einem Stundensatz von 70,00 € in Rechnung zu stellen.
- Nach Beginn der Umsetzung, dazu zählt auch eine bereits erfolgte Materialbestellung und/oder -vorbereitung: Bei Rücktritt vom vereinbarten Auftrag durch die Kundin/den Kunden erlauben wir uns der Kundin/dem Kunden unseren entstandenen Arbeitsaufwand für die Angebotserstellung sowie alle bereits erfolgten Arbeitsschritte zur Auftragsumsetzung zu einem Stundensatz von 70,00 € in Rechnung zu stellen. Außerdem erlauben wir uns die bestellten Edelmetalle, Edelsteine und/oder Furnituren die von uns nicht mehr an unsere Lieferanten zurückgegeben oder verlustfrei anderweitig verwendet werden können der Kundin/dem Kunden mindestens anteilig in Rechnung zu stellen.
- Bei kleineren Reparaturen ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich wenn mit der Reparatur noch nicht begonnen wurde.
Haftung
Wir haften für die sorgfältige Aufbewahrung der uns anvertrauten Schmuckstücke oder Gegenstände für eine Höchstdauer von 3 Monaten. Schäden oder Verluste durch Einbruch, Diebstahl, Beraubung oder höhere Gewalt schließen wir aus, es sei denn, sie wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verursacht. Für Schäden, die in Werkstätten Dritter auftreten, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder des beauftragten Dritten.
Sollte ein angeliefertes Schmuckstück oder ein Kundenedelstein trotz sorgfältiger und fachgerechter Bearbeitung beschädigt werden, haften wir ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder den ideellen Wert, ist ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Mängelrügen
Mängelrügen sind von der Kundin/vom Kunden unverzüglich zu erheben. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung unserer Wahl berechtigt. Schlägt die zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu vertretenden Gründen, so kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Reklamation bei Nichtgefallen
Schmuckstücke aus unserer Werkstatt sind handgefertigte Unikate. Bei Anfertigungen, Umarbeitungen oder Reparaturen auf Kundenwunsch können material- oder designbedingte Abweichungen von Skizzen oder Entwürfen auftreten. Solche Abweichungen gelten als vertragsgemäß, sofern sie weder die vereinbarte Ästhetik noch die Funktionalität wesentlich beeinträchtigen. Diese Abweichungen können wir bei Reklamation teilweise, je nach Design nur bedingt, am fertigen Schmuckstück beheben. Bei Rückgängigmachung des Vertrags wegen Nichtgefallen trotz Nachgespräch und Nacharbeit erlauben wir uns der Kundin/dem Kunden für unseren entstandenen Arbeitsaufwand (Stundensatz 70,00 €) sowie anteilig für die verarbeiteten Edelmetalle und Edelsteine, die von uns nicht mehr zurückgegeben oder verlustfrei anderweitig verwendet werden können, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen bzw. geleistete Anzahlungen zur Deckung unseres Aufwands einzubehalten. Die Gesamthöhe der Entschädigung wird individuell mit der Kundin/dem Kunden vereinbart
(Regelung bei Verwendung von Altgold s.u..)
Fertige Schmuckstücke und Reparaturen werden nur nach vollständiger Zahlung, inkl. etwaiger Nachbesserungskosten, und gegen Vorlage des Abholscheins ausgehändigt. Für die Legitimation der vorlegenden Person haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Kauf eines Schmuckstücks aus unseren Vitrinen / unserem Sortiment
Rückgabe und Umtausch
Entsprechend des Rückgaberechts gemäß § 355 BGB kann ein aus unseren Vitrinen/unserem Sortiment erworbenes Schmuckstück innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Die Frist beginnt nach vollständigem Erhalt des Produkts und nach vollständiger Bezahlung durch die Kundin/den Kunden. Voraussetzung für eine vollständige Erstattung des Kaufpreises ist, dass das Schmuckstück nicht getragen wurde sowie die absolute Unversehrtheit des Schmuckstücks. Andernfalls ist eine Rückgabe nicht möglich bzw. eine Erstattung des Kaufpreises kann nur unter Abzug eines entsprechenden Schadensersatz erfolgen.
Wurden im Rahmen des Erwerbs auf Kundenwunsch Änderungen am Schmuckstück vorgenommen noch bevor oder kurz nachdem es in vollständigen Besitz der Kundin/des Kunden übergegangen ist, ist eine Rückgabe nicht mehr ohne weiteres möglich und es gelten unsere Bestimmungen wie bei Anfertigungen auf Anfrage (s.o.).
Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ist eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises nicht mehr möglich. Hier besteht die Möglichkeit, vorausgesetzt das Schmuckstück ist ungetragen und unversehrt, dieses umzutauschen gegen ein anderes Schmuckstück aus unserem Sortiment, ein Schmuckstück auf Anfrage oder einen Gutschein im gleichen Wert.
4. Trauringkurse
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an unseren Trauringkursen ist jede natürliche Person in eigenem Namen mit einem Mindestalter von 18 Jahren.
Vorgespräch
Zur Teilnahme an einem Trauringkurs ist ein Vorgespräch unerlässlich. In diesem werden mit einer der Goldschmiedinnen Design, Maße und Material der Ringe festgelegt. Die Interessent/innen erhalten ein Angebot für die Ringe, unmittelbar oder spätestens innerhalb von 1-2 Wochen nach dem Gespräch, welches ab Unterbreitung 2 Wochen gültig ist. Eine Terminvereinbarung für das Vorgespräch kann mündlich, schriftlich per Email oder über unseren Buchungsbereich unter www.mimosring.com erfolgen.
Unsere Vorgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Terminreservierung und Anmeldung zum Kurs
Eine unverbindliche Terminreservierung für einen Trauringkurs erfolgt mündlich oder schriftlich per Email und gilt bis zu einer Woche nach dem Vorgespräch bzw. der Angebotsunterbreitung.*
Sollte die unverbindliche Terminreservierung für den Kurs bereits vor dem Vorgespräch vereinbart worden sein, muss dieses innerhalb von 2 Wochen nach der Reservierung stattfinden.
Die verbindliche Anmeldung und Terminbuchung erfolgt mündlich oder schriftlich per Email sowie durch die Leistung einer Anmeldegebühr, die sich nach der Höhe des Angebots richtet und individuell mit den Kunden vereinbart wird.
Geht die Anmeldegebühr nicht innerhalb einer Woche nach mündlicher oder schriftlicher Zusage zum Kurs bei uns ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am reservierten Termin.*
* Eine unverbindliche Terminreservierung ist bis zu einer Woche nach dem Vorgespräch bzw. der Angebotsunterbreitung gültig, da wir aufgrund hoher Nachfrage eine längere Reservierung nicht gewährleisten können. Auch nach verbindlicher Zusage zum Kurs erwarten wir die zu leistende Anmeldegebühr innerhalb einer Woche um den Termin festmachen zu können. Das Preisangebot als solches ist 2 Wochen gültig. Sollte eine verbindliche Zusage bzw. die Anmeldegebühr nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, der Wunsch nach dem reservierten Termin bei der Kundin/dem Kunden aber weiterhin bestehen, kann auf Nachfrage geklärt werden ob der Termin dennoch zur Verfügung steht. Alternativ kann ein neuer Termin vereinbart werden.
Preise
Kursgebühr
Die Kursgebühr für einen Trauringkurs beträgt 250,- Euro pro Paar.
Material
Edelmetalle, Edelsteine und Sondergravuren sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die Zusatzkosten dafür werden im Rahmen des Vorgesprächs anhand der festgelegten Details zu den Ringen berechnet und den Interessent/innen im Gesamtangebot für den Kurs unterbreitet.
Zahlungen
Anmeldegebühr
Bei verbindlicher Anmeldung zu einem Kurs und Annahme des Vertragsantrages durch uns ist die individuell vereinbarte Anmeldegebühr fällig. Die Zahlung kann bar oder unbar vorgenommen werden. Auch eine Überweisung ist möglich.
Restzahlung
Alle weiteren Zahlungsmodalitäten werden individuell mit den Kursteilnehmern abgesprochen. In der Regel ist der Restbetrag spätestens am Tag des Kurses fällig.
Die Mitnahme der fertigen Ringe durch die Kursteilnehmer ist erst nach vollständiger Bezahlung möglich.
Ablauf Kurs
Ein Trauringkurs besteht aus einem Termin von ca. 4-6 Stunden. Die Ringe werden in dieser Zeit komplett fertig gestellt und können nach vollständig beglichener Zahlung des Restbetrags am Ende des Kurstages von den Teilnehmern mitgenommen werden. Sollen Edelsteine und/oder Sondergravuren in die Ringe eingearbeitet werden verbleiben diese am Ende des Kurses bei uns und werden zwecks Weiterverarbeitung an unsere externen Edelsteinfasser bzw. Graveure weitergegeben.
Stornierung eines Trauringkurses
Bei Rücktritt vom verbindlich gebuchten Kurs durch die Kursteilnehmer erlauben wir uns den Kursteilnehmern folgende Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen:
- Bis 6 Wochen vor Kursbeginn 100,00 € pro Paar Bearbeitungsgebühr als Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung sowie bereits erfolgte Vorbereitungen für den Kurs.
- Bis 4 Wochen vor Kursbeginn 150,00 € pro Paar Bearbeitungsgebühr als Aufwandsentschädigung sowie als Entschädigung für den Terminausfall.*
- Bis 2 Wochen vor Kursbeginn 200,00 € Bearbeitungsgebühr als Aufwandsentschädigung sowie als Entschädigung für den Terminausfall, die Materialbestellung und -vorbereitung.
- Bei späterer Absage erlauben wir uns mindestens 350,- Euro Bearbeitungsgebühr als Aufwandsentschädigung sowie als Entschädigung für den Terminausfall, die Materialbestellung und -vorbereitung einzubehalten.
Die Bearbeitungsgebühr wird mit der durch uns zu erstattenden Anmeldegebühr verrechnet.
* Ist das Material für den Kurs von uns bereits 4 Wochen vor dem Termin bestellt und vorbereitet worden, da bei bestimmten Legierungen oder wenn z.B. ein Rohling verwendet werden soll/muss längere Lieferzeiten berücksichtigt werden müssen, gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor dem Termin. Auf welche Legierungen das zutrifft wird im Gespräch mitgeteilt.
Die Abhaltung der Kurse ist von einer Mindestteilnehmerzahl (2 Paare) abhängig. Bei Nichterreichen der von uns festgelegten Teilnehmerzahl erfolgt eine Neuterminierung. Gleiches gilt, wenn diesseitige Vertragsleistungen aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden können.
Kurzfristige Absage wegen Krankheit
Bei kurzfristiger Absage des Kurses wegen Krankheit erfolgt eine Neuterminierung. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen werden die Ringe zum gleichen Preis wie ursprünglich als Kurs angeboten von uns angefertigt.
Mängelrügen
Mängelrügen sind von den Kursteilnehmern unverzüglich zu erheben. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung unserer Wahl berechtigt. Schlägt die zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu vertretenden Gründen, so kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Reklamation bei Nichtgefallen
Schmuckstücke, die in unseren Kursen entstehen, sind vom Laien unter Anleitung handgefertigte Einzelstücke. Es kann daher zu kleineren Abweichungen zwischen den im Vorfeld entstandenen Aufzeichnungen/Skizzen bzw. Vorstellungen der Kundin/des Kunden und dem fertigen Schmuckstück kommen. Solche Abweichungen gelten als vertragsgemäß, sofern sie weder die vereinbarte Ästhetik noch die Funktionalität wesentlich beeinträchtigen. Diese Abweichungen können wir bei Reklamation teilweise, je nach Design nur bedingt, am fertigen Schmuckstück beheben. Bei Rückgängigmachung des Vertrags wegen Nichtgefallen trotz Nachgespräch und Nacharbeit erlauben wir uns den Kursteilnehmern für unseren entstandenen Arbeitsaufwand (Stundensatz 70,00 €) sowie anteilig für die verarbeiteten Edelmetalle und Edelsteine, die von uns nicht mehr zurückgegeben oder verlustfrei anderweitig verwendet werden können, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen bzw. geleistete Anzahlungen zur Deckung unseres Aufwands einzubehalten. Die Gesamthöhe der Entschädigung wird individuell mit den Kursteilnehmern vereinbart.
(Regelung bei Verwendung von Altgold s.u..)
Fertige Trauringe werden nur nach vollständiger Zahlung, inkl. etwaiger Nachbesserungskosten, und gegen Vorlage des Abholscheins ausgehändigt. Für die Legitimation der vorlegenden Person haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Haftung
Haftungserklärung – Trauringkurs geführt von externer Goldschmiedin
Vertragsparteien und Allgemeine Teilnahmebedingungen
1.1 Die Teilnahme am Trauringkurs erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung und Risiko der Teilnehmer/innen.
1.2 Vertragspartner der Teilnehmer/innen ist die MIMOS Schmuckmanufaktur Lea-Charlotte Mattler-Strötgen / Pia Strötgen-Janßen GbR (nachfolgend "MIMOS Schmuckmanufaktur" genannt).
1.3 Der Kurs wird von einer selbstständigen Goldschmiedin durchgeführt, die im Auftrag der MIMOS Schmuckmanufaktur tätig ist (nachfolgend „Kursleiterin“ genannt). Sie leitet und gestaltet den Kurs eigenverantwortlich, wobei sie sich an die von der MIMOS Schmuckmanufaktur vorgegebenen Rahmenbedingungen und Kursinhalte hält. 1.4 Die Teilnahme ist ausschließlich volljährigen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.
2. Allgemeine Sicherheit und Verhaltensregeln
2.1 Den Anweisungen der Kursleiterin ist unbedingt Folge zu leisten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
2.2 Arbeiten im Trauringkurs umfassen Tätigkeiten wie Sägen, Löten, Schleifen und Polieren, die mit Risiken verbunden sind. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsräume dürfen nur nach vorheriger Einweisung und Zustimmung durch die Kursleiterin verwendet werden.
2.3 Auch nach erfolgter Unterweisung erfolgt die Nutzung der bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen und Materialien eigenverantwortlich.
2.4 Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Hinweise aufmerksam zu beachten und einzuhalten.
2.5 Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, sich vor Beginn des Kurses über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu informieren.
3. Schutzmaßnahmen
3.1 Für Arbeitsschritte, die Schutzausrüstung erfordern, stellt die MIMOS Schmuckmanufaktur entsprechende Schutzmittel, insbesondere Schutzbrillen, bereit. Die Schutzbrillen werden von der Kursleiterin ausgegeben und müssen gemäß den Anweisungen verwendet werden.
3.2 Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, geeignete Kleidung für handwerkliche Tätigkeiten zu tragen. Empfindliche, wertvolle oder leicht entflammbare Kleidungsstücke sind zu vermeiden, da Beschädigungen oder Verschmutzungen nicht ausgeschlossen werden können.
3.3 Die Teilnehmer/innen sind dafür verantwortlich, andere Personen in unmittelbarer Nähe bei Arbeiten, die Funken, Rauch, Staub oder andere Gefahren erzeugen, zu warnen.
3.4 Die Nutzung der bereitgestellten Schutzausrüstung, insbesondere Schutzbrillen, ist verpflichtend. Bei Missachtung dieser Vorschriften übernimmt die MIMOS Schmuckmanufaktur keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Verletzungen.
4. Haftungsausschluss für die MIMOS Schmuckmanufaktur und die Kursleiterin
4.1 Die MIMOS Schmuckmanufaktur und die Kursleiterin haften nicht für Schäden, die den Teilnehmer/innen während des Kurses entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der MIMOS Schmuckmanufaktur oder der Kursleiterin verursacht.
4.2 Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der MIMOS Schmuckmanufaktur oder der Kursleiterin beruhen, besteht keine Haftungsbeschränkung. In diesem Fall haften beide Parteien uneingeschränkt.
4.3 Jegliche Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen oder Materialien oder durch Missachtung der Sicherheitsanweisungen entstehen, wird ausgeschlossen, es sei denn, diese resultieren aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der MIMOS Schmuckmanufaktur oder der Kursleiterin.
4.4 Die MIMOS Schmuckmanufaktur stellt sicher, dass der Kursraum und die bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen und Materialien in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Unvorhergesehene Gefährdungen, die nicht auf eine Pflichtverletzung der MIMOS Schmuckmanufaktur oder der Kursleiterin zurückzuführen sind, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
4.5 Die Kursleiterin (selbstständige Goldschmiedin) führt den Kurs gemäß den Vorgaben der MIMOS Schmuckmanufaktur und ist für die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Bei Fehlern, die auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Kursleiterin beruhen, haftet diese selbst.
4.6 Die MIMOS Schmuckmanufaktur haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Kursleiterin entstehen, wenn diese Fehler auf organisatorische Mängel, fehlerhafte Vorgaben oder mangelhafte Räumlichkeiten, Werkzeuge, Maschinen oder Materialien der MIMOS Schmuckmanufaktur zurückzuführen sind.
5. Haftung der Teilnehmer/innen
5.1 Die Teilnehmer/innen haften uneingeschränkt für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden. Dies umfasst insbesondere:
- Unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen oder Materialien
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen der Kursleiterin
- Mutwillige Beschädigung von Werkzeugen, Maschinen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen
- Schäden, die sie selbst oder andere Personen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten bei der Durchführung der Arbeiten erleiden (z.B. Verletzungen)
5.2 Die Teilnehmer/innen haften für Schäden, die durch mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörung von Werkzeugen, Maschinen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen entstehen, in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Teilnehmer/innen, die gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, grob fahrlässig handeln oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können mit sofortiger Wirkung vom Kurs ausgeschlossen werden.
6.2 Ein Ausschluss entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die Teilnahmegebühr, bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
6.3 Im Falle eines Ausschlusses erlischt jeder Haftungsanspruch der Teilnehmer/innen gegenüber der MIMOS Schmuckmanufaktur und der Kursleiterin.
7. Datenschutz
7.1 Die im Rahmen der Kursanmeldung erhobenen personenbezogenen Daten dienen ausschließlich der Organisation, Durchführung und Zahlungsabwicklung des Kurses.
7.2 Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Kurses erforderlich (z.B. an die selbstständige Kursleiterin) oder gesetzliche Verpflichtungen schreiben eine Weitergabe vor.
7.3 Auftragsdaten werden spätestens sechs Monate nach Kursende datenschutzgerecht vernichtet, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
7.4 Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer/innen können von der MIMOS Schmuckmanufaktur gespeichert werden, um zukünftige Serviceleistungen und Kundenbetreuung zu ermöglichen. Die Teilnehmer/innen können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen oder deren Berichtigung oder Löschung beantragen.
Haftungserklärung – Trauringkurs geführt von Mitarbeiterin
Vertragsparteien und Allgemeine Teilnahmebedingungen
1.1 Die Teilnahme am Trauringkurs erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung und Risiko der Teilnehmer/innen.
1.2 Vertragspartner der Teilnehmer/innen ist die MIMOS Schmuckmanufaktur Lea-Charlotte Mattler-Strötgen / Pia Strötgen-Janßen GbR (nachfolgend "MIMOS Schmuckmanufaktur" genannt).
1.3 Der Kurs wird von einer Goldschmiedin durchgeführt, die als fest angestellte Mitarbeiterin der MIMOS Schmuckmanufaktur tätig ist (nachfolgend „Kursleiterin“ genannt).
1.4 Die Teilnahme ist ausschließlich volljährigen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.
2. Allgemeine Sicherheit und Verhaltensregeln
2.1 Den Anweisungen der Kursleiterin ist unbedingt Folge zu leisten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
2.2 Arbeiten im Trauringkurs umfassen Tätigkeiten wie Sägen, Löten, Schleifen und Polieren, die mit Risiken verbunden sind. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsräume dürfen nur nach vorheriger Einweisung und Zustimmung durch die Kursleiterin verwendet werden.
2.3 Auch nach erfolgter Unterweisung erfolgt die Nutzung der bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen und Materialien eigenverantwortlich.
2.4 Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Hinweise aufmerksam zu beachten und einzuhalten.
2.5 Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, sich vor Beginn des Kurses über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu informieren.
3. Schutzmaßnahmen
3.1 Für Arbeitsschritte, die Schutzausrüstung erfordern, stellt die MIMOS Schmuckmanufaktur entsprechende Schutzmittel, insbesondere Schutzbrillen, bereit. Die Schutzbrillen werden von der Kursleiterin ausgegeben und müssen gemäß den Anweisungen verwendet werden.
3.2 Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, geeignete Kleidung für handwerkliche Tätigkeiten zu tragen. Empfindliche, wertvolle oder leicht entflammbare Kleidungsstücke sind zu vermeiden, da Beschädigungen oder Verschmutzungen nicht ausgeschlossen werden können.
3.3 Die Teilnehmer/innen sind dafür verantwortlich, andere Personen in unmittelbarer Nähe bei Arbeiten, die Funken, Rauch, Staub oder andere Gefahren erzeugen, zu warnen.
3.4 Die Nutzung der bereitgestellten Schutzausrüstung, insbesondere Schutzbrillen, ist verpflichtend. Bei Missachtung dieser Vorschriften übernimmt die MIMOS Schmuckmanufaktur keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Verletzungen.
4. Haftungsausschluss für die MIMOS Schmuckmanufaktur und ihre Kursleiterin
4.1 Die MIMOS Schmuckmanufaktur und ihre Kursleiterin haften nicht für Schäden, die den Teilnehmer/innen während des Kurses entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der MIMOS Schmuckmanufaktur oder ihrer Kursleiterin verursacht.
4.2 Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der MIMOS Schmuckmanufaktur oder ihrer Kursleiterin beruhen, besteht keine Haftungsbeschränkung.
4.3 Jegliche Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen oder Materialien oder durch Missachtung der Sicherheitsanweisungen entstehen, wird ausgeschlossen, es sei denn, diese resultieren aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der MIMOS Schmuckmanufaktur oder ihrer Kursleiterin.
4.4 Die MIMOS Schmuckmanufaktur stellt sicher, dass der Kursraum sowie die bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen und Materialien in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Unvorhergesehene Gefährdungen, die nicht auf eine Pflichtverletzung der MIMOS Schmuckmanufaktur oder ihrer Kursleiterin zurückzuführen sind, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
4.5 Die Kursleiterin (festangestellte Mitarbeiterin) führt den Kurs gemäß den Vorgaben der MIMOS Schmuckmanufaktur und ist für die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Bei Fehlern, die auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Kursleiterin beruhen, haftet diese im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
4.6 Die MIMOS Schmuckmanufaktur haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten ihrer Kursleiterin entstehen, im Rahmen der allgemeinen Haftung des Arbeitgebers für seine Angestellten. Die MIMOS Schmuckmanufaktur übernimmt ebenfalls die Haftung, wenn diese Schäden auf Fehler in der Organisation, den Vorgaben oder der Durchführung des Kurses sowie auf Mängel in Bezug auf die Räumlichkeiten, Werkzeuge, Maschinen oder Materialien zurückzuführen ist.
5. Haftung der Teilnehmer/innen
5.1 Die Teilnehmer/innen haften uneingeschränkt für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden. Dies umfasst insbesondere:
- Unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Werkzeuge, Maschinen oder Materialien
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen der Kursleiterin
- Mutwillige Beschädigung von Werkzeugen, Maschinen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen
- Schäden, die sie selbst oder andere Personen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten bei der Durchführung der Arbeiten erleiden (z.B. Verletzungen)
5.2 Die Teilnehmer/innen haften für Schäden, die durch mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörung von Werkzeugen, Maschinen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen entstehen, in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
6. Ausschluss von der Teilnahme
6.1 Teilnehmer/innen, die gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, grob fahrlässig handeln oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können mit sofortiger Wirkung vom Kurs ausgeschlossen werden.
6.2 Ein Ausschluss entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die Teilnahmegebühr, bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
6.3 Im Falle eines Ausschlusses erlischt jeder Haftungsanspruch der Teilnehmer/innen gegenüber der MIMOS Schmuckmanufaktur und ihrer Kursleiterin.
7. Datenschutz
7.1 Die im Rahmen der Kursanmeldung erhobenen personenbezogenen Daten dienen ausschließlich der Organisation, Durchführung und Zahlungsabwicklung des Kurses.
7.2 Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Kurses erforderlich oder gesetzliche Verpflichtungen schreiben eine Weitergabe vor.
7.3 Auftragsdaten werden spätestens sechs Monate nach Kursende datenschutzgerecht vernichtet, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
7.4 Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer/innen können von der MIMOS Schmuckmanufaktur gespeichert werden, um zukünftige Serviceleistungen und Kundenbetreuung zu ermöglichen. Die Teilnehmer/innen können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen oder deren Berichtigung oder Löschung beantragen.
5. Altgoldanlieferung
Es kann Altgold bei uns angeliefert werden:
- Zum Einfließen in die Trauringkurse bzw. zur Verrechnung mit dem Gesamtpreis für den Kurs
- Zum Einfließen in die Anfertigung von Trauringen oder anderen Schmuckstücken bzw. zur Verrechnung mit dem entsprechenden Anfertigungspreis
- Zum reinen Ankauf
Das Altgold kann auf Wunsch und abhängig von der Beschaffenheit teilweise oder vollständig zur Weiterverwendung in den Kursen oder für Neuanfertigungen aufbereitet werden. Ein Einfließen des angelieferten Goldes in die neuen Schmuckstücke ist u.a. nur dann möglich wenn die neuen Stücke aus der gleichen Legierung bestehen sollen wie das angelieferte Material. Ebenso spielen Art, Beschaffenheit und Zustand des angelieferten Altgoldes eine entscheidende Rolle für die Möglichkeit der Weiterverarbeitung. Sollte die Weiterverarbeitung nach sorgfältiger und fachlicher Beurteilung unsererseits nicht umsetzbar sein besteht die Möglichkeit eines reinen Ankaufs bzw. einer Verrechnung mit dem zu zahlenden Betrag für Kurs bzw. Anfertigung.
Eine individuelle Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten erfolgt in einem Vorgespräch bzw. nach abgeschlossener Prüfung des angelieferten Altgoldes. Im Rahmen dieser erstellen wir der Kundin/dem Kunden dann auch ein individuelles Angebot zum Ankauf, der Verrechnung oder der Altgoldverwendung.
Haftung und Garantie
Im Rahmen der Beurteilung des Altgoldes bzw. zur Feststellung eines Ankaufwertes müssen die angelieferten Schmuckstücke geprüft und gegebenenfalls demontiert werden, um den exakten Wert des Altgoldes bestimmen zu können. Dies kann beispielsweise das Entfernen von Kitt oder anderen nichtgoldenen Bestandteilen umfassen. Der/Die Kunde/in erklärt sich ausdrücklich mit dieser Demontage einverstanden. Trotz größter Sorgfalt können die Stücke selbst sowie ausgefasste Edelsteine und Perlen dabei beschädigt werden. Hierfür haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ebenso geben wir keine Garantie auf die Echtheit der Schmuckstücke, da eine sichere Beurteilung in manchen Fällen nur schwer möglich ist. Die Beurteilung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne rechtlich bindende Zusicherung. Edelsteine, Perlen oder andere nichtgoldene Bestandteile werden bei Ankauf fachgerecht entsorgt, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung über eine andere Verwendung getroffen wurde.
Auf Wunsch können geeignete Anteile des Altgoldes nach entsprechender Prüfung und Aufbereitung für Neuanfertigungen verwendet werden. Der/Die Kunde/in erklärt sich einverstanden, dass in diesem Fall entsprechende Anteile unwiderruflich verarbeitet werden und eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Fließt das Altgold in die neuen Trauringe bzw. Schmuckstücke ein können wir trotz sorgfältiger und aufwändiger Aufbereitung des Materials keine Garantie geben bezüglich Materialfehlern wie z.B. Risse oder Poren. Auch Legierungsfarben können durch das Einschmelzen von Altgold variieren und von den bei uns gesichteten Edelmetallfarben neuen Materials abweichen.
Die Kundin/Der Kunde wird von uns im Vorfeld mündlich über oben genannte Sachverhalte informiert und aufgeklärt.
Kosten für Prüfung
Kommt es nach der Beurteilung des Altgoldes zur Zusage eines Auftrags stellen wir diesen Aufwand nicht in Rechnung. Nimmt die Kundin/der Kunde jedoch Abstand vom möglichen Auftrag erlauben wir uns als kleine Aufwandsentschädigung 40,00 - 70,00 Euro zu berechnen. Bei geringfügigen Altgoldmengen fallen keine Kosten für die Prüfung an.
Auftragserteilung, Kursanmeldung, Zahlungen und Stornierung
Für eine verbindliche Zusage zum Auftrag bzw. eine verbindliche Anmeldung zum Kurs sowie alle Zahlungen und Stornierungsbedingungen gelten bei Anfertigungen, Umarbeitungen, Reparaturen und Trauringkursen unter Verwendung/Verrechnung von Altgold die gleichen Bestimmungen wie unter Verwendung von uns zur Verfügung gestellten Materials (siehe entsprechende Abschnitten oben).
Der nachfolgender Abschnitt beinhaltet ergänzende Bestimmungen für den Fall einer Mängelrüge, Reklamation bei Nichtgefallen und Stornierung eines Kurses/Auftrags unter Verwendung/Verrechnung von Altgold. Darüberhinaus gelten jeweils die oben genannten Bestimmungen in den entsprechenden Abschnitten.
Mängelrügen, Reklamation bei Nichtgefallen und Stornierung
Bevor angeliefertes Altgold in Absprache mit der Kundin/dem Kunden für die Anfertigung von Trauringen, anderen Schmuckstücken oder die Arbeit im Kurs verwendet wird, werden in einem Vorgespräch alle Details zum Design und den Maßen der neuen Stücke geklärt.
Sollte das fertige Schmuckstück, welches teilweise oder vollständig aus angeliefertem Altgold angefertigt oder im Kurs erstellt wurde, trotz genauster Vorbesprechung, einem Nachgespräch und Nacharbeit unsererseits der Kundin/dem Kunden nicht gefallen, können wir das angelieferte und im Schmuckstück verwendete Altgold nur inform eines Ankaufs erstatten. Eine Aushändigung des ursprünglich angelieferten Altgoldes ist nicht möglich.
Dies gilt auch wenn das angelieferte Altgold bereits als Material für einen Kurs vorbereitet wurde, der dann kurzfristig von der Kundin/dem Kunden storniert wird.
Bei der Berechnung der Ankaufssumme für das verwendete Altgold erlauben wir uns in diesen Fällen, einen bei der vorherigen Verarbeitung angefallenen Materialverlust von 10% abzuziehen. Für unseren Aufwand inform der bereits geleisteten Arbeitsstunden für die Aufbereitung des Altgoldes sowie die Umsetzung des Auftrags zuzüglich eventuell entstandener weiterer Kosten für z.B. eine 3D Grafik erlauben wir uns außerdem der Kundin/dem Kunden eine Entschädigung zum Stundensatz von 70,00 € in Rechnung zu stellen bzw. geleistete Anzahlungen zur Deckung unseres Aufwands einzubehalten. Die Gesamthöhe der Entschädigung wird individuell mit der Kundin/dem Kunden vereinbart.
Fertige Schmuckstücke aus Altgold werden nur nach vollständiger Zahlung, inkl. etwaiger Nachbesserungskosten, und gegen Vorlage des Abholscheins ausgehändigt. Für die Legitimation der vorlegenden Person haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6. Ringgrößenanpassung
Bei Ringen, die aus unserer Werkstatt erworben wurden, gelten folgende Bestimmungen bezüglich einer Ringgrößenanpassung:
- Wenn der Ring aus unseren Vitrinen/unserem Sortiment erworben wurde und der Trägerin/dem Träger am Tag des Kaufs am gewünschten Finger passte, innerhalb von 1-3 Monaten nach Kauf aber nicht mehr am selbigen Finger passt > einmalige kostenlose Anpassung, vorausgesetzt es muss kein weiteres Material eingesetzt werden*
- Wenn der Ring ohne die/den zukünftige/n Träger/in aus unseren Vitrinen/unserem Sortiment gekauft wurde (z.B. Geschenk, Verlobungsring) und innerhalb von 6 Monaten festgestellt wird, dass dieser nicht am gewünschten Finger passt > einmalige kostenlose Anpassung, vorausgesetzt es muss kein weiteres Material eingesetzt werden*
- Wenn der Ring in einem Trauringkurs entstanden ist und am Ende des Kurstages am gewünschten Finger passte, innerhalb von 1-3 Monaten nach dem Kurs aber nicht mehr am selbigen Finger passt > einmalige kostenlose Anpassung, vorausgesetzt es muss kein weiteres Material eingesetzt werden*
- Wenn der Ring im Rahmen einer Trauring- oder Schmuckanfertigung durch uns entstanden ist und am Tag der Abholung am gewünschten Finger passte, innerhalb von 1-3 Monaten nach Abholung aber nicht mehr am selbigen Finger passt > einmalige kostenlose Anpassung, vorausgesetzt es muss kein weiteres Material eingesetzt werden*
- Wenn der Ring auf Wunsch in einer von der Kundin/dem Kunden vorgegebenen Größe aber ohne die/den zukünftige/n Träger/in von uns angefertigt wurde (z.B. Geschenk, Verlobungsring) und dann im Anschluss festgestellt wird, dass der Ring nicht am gewünschten Finger passt > kostenpflichtige Anpassung nach Aufwand und Materialeinsatz
- Wenn der Ring nachträglich an einem anderen Finger getragen werden soll als ursprünglich im Auftrag bzw. beim Kauf vereinbart > kostenpflichtige Anpassung nach Aufwand und Materialeinsatz
* Die Kundin/der Kunde muss sich innerhalb des genannten Zeitraums mit dem Anliegen einer Ringgrößenanpassung an uns wenden um von der kostenlosen Anpassung Gebrauch zu machen. Bei Einsatz zusätzlichen Materials erstellen wir im Vorfeld der Anpassung ein individuelles Angebot. Anpassungswünsche, die nach dem genannten Zeitraum an uns gerichtet werden rechnen wir zu unseren dafür angesetzten Preisen bzw. nach Aufwand ab.
7. Gutscheine
Ansprüche aus von uns erteilten Gutscheinen für Schmuckstücke, Anfertigungen und Trauringkurse unterliegen der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren. Die Preisgültigkeit der Gutscheine wird für ein Jahr garantiert. Nach Ablauf eines Jahres kann eine erfolgte Preiserhöhung z.B. bei der Kursgebühr der Trauringkurse nacherhoben werden.
8. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns sehr wichtig. Alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, behandeln wir vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu den Zwecken der Vertragserfüllung sowie der Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen eine Weitergabe vorschreiben.
Auftragsdaten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auftrags datenschutzgerecht vernichtet, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die eine längere Speicherung erfordern.
Die Namen und Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden können von der MIMOS Schmuckmanufaktur gespeichert werden, um zukünftige Serviceleistungen und Kundenbetreuung zu ermöglichen. Die Kundinnen und Kunden haben jederzeit das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu verlangen oder deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link zu finden: Datenschutzinformation stationäres Geschäft.
9. Allgemeine Bestimmungen
Eigentumsvorbehalt
Die in den Kursen oder als Anfertigung gefertigten Schmuckstücke sowie alle gekauften Halbfabrikate und Steine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Fabrikate. Wir erwerben Miteigentum bei Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörender Ware. Im Falle einer Weiterveräußerung, vor vollständiger Bezahlung der Ware, gehen die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen an uns über.
Bild-, Urheber- und Geschmacksmusterrechte
Bei der Be- und Verarbeitung der Edelmetalle und Steine durch den Kursteilnehmer auf Grundlage mit uns erarbeiteter Entwürfe liegen Urheberrechte und Geschmacksmusterrechte bei der MIMOS Schmuckmanufaktur Lea-Charlotte Mattler-Strötgen / Pia Strötgen-Janßen GbR. Dies gilt auch für die im Kurs gefertigten Abbildungen, Zeichnungen und Fotografien der erstellten Schmuckstücke. Im Kurs gefertigte Fotos oder Videos der Teilnehmer dürfen auf Widerruf zu Werbezwecken veröffentlicht werden.
Diese Bestimmungen gelten ebenfalls im Rahmen von Trauringanfertigungen oder Anfertigungen anderer Schmuckstücke durch uns.
Nebenabreden
Nebenabreden, die von allen oben genannten Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertrags- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Vertragspartner Wuppertal vereinbart.
Stand Januar 2025